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Allgemeine Geschäftsbedingungen EINS-A Coaching og

Die EINS-A Coaching OG – (Educational Institute for Sports – Austria) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der EINS-A Coaching OG und dem/der Kunden/-in, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Allfällige Geschäftsbedingungen des/der Kunden/-in werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des/der Kunden/-in widerspricht die EINS-A Coaching OG ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des/der Kunden/-in durch die EINS-A Coaching OG bedarf es nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Anmeldungen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die EINS-A Coaching OG nimmt Anmeldungen zu ihren Veranstaltungen via dem Ticketsystem auf der eigenen Website (www.eins-a-coaching.at) ersichtlich  oder in Ausnahmefällen schriftlich via Mail an (nur wenn Explizit auf diese Möglichkeit hingewiesen wird).

Für die Veranstaltungen gelten Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen. Besteht eine Veranstaltung aus einer Reihe von Veranstaltungen, ist die Anmeldung zu dieser – sofern nicht Einzelanmeldungen angeboten werden – nur in ihrer Gesamtheit möglich, verabsäumte Veranstaltungen können nicht kostenlos nachgeholt werden.

Teilnahmebedingungen

Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese im offiziellen Programm gesondert angeführt und sind von dem/der Teilnehmer/-in zu erfüllen.

Das Recht zum Besuch einer Veranstaltung kann nicht auf Dritte übertragen werden, sofern diese nicht die Voraussetzungen erfüllt (falls vorgegeben). Ein Übertrag des Tickets auf eine andere Person muss dem Veranstalter im Vorfeld mitgeteilt und von diesem bestätigt werden.

Voraussetzungen zur Teilnahme einer Veranstaltung können abgeschlossene Kursteile (Aufbaukurs), Zertifikate, praktische Erfahrung, körperliche Leistungsfähigkeit oder Ausbildungsstufen im universitären bzw. trainerbezogenen System sein. Sollten solche Voraussetzungen für eine Ausbildung/Fortbildung/Kurs notwendig sein, werden diese Explizit im jeweiligen Angebot angeführt.

Veranstaltungsort

Der Ort der Veranstaltung ist jeweils auf der Website (www.eins-a-coaching.at) ersichtlich  im Buchungsprozess ersichtlich und gültig.. Für etwaige Abweichungen auf Werbe- und Informationsmaterialien in Bild- und Textform (Facebook, Ausschreibung, etc) wird keine Gewähr übernommen. Finden Veranstaltungen auf Wunsch des/der Kunden/-in an einem anderen Ort statt, ist dieser verpflichtet, die nötige Infrastruktur und die technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen, andernfalls sind dafür zusätzlich bzw. ersatzweise aufgewendete Kosten der EINS-A Coaching OG zur Gänze zu ersetzen.

Veranstaltungsbeitrag

Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten, andernfalls ist die Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden. Teilzahlungen können nur vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Veranstaltungsbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.

Im Veranstaltungsbeitrag sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, die Kosten für die Verpflegung oder Nächtigung nicht enthalten.

Der Veranstaltungsbeitrag ist im Rahmen des Anmeldevorganges als Brutto-Gesamtbetrag ersichtlich und durch den jeweiligen Teilnehmer an EINS-A Coaching OG zu entrichten. Es besteht auch die Möglichkeit, bei nicht ausgebuchten Veranstaltungen, den Beitrag bar am Veranstaltungstag zu entrichten, sofern die Anmeldefrist nicht abgelaufen ist.

Veranstaltungsdauer

Die Dauer der Veranstaltung ist jeweils auf der Website (www.eins-a-coaching.at) ersichtlich und gültig. Für etwaige Abweichungen auf Werbe- und Informationsmaterialien in Bild- und Textform (Facebook, Ausschreibung, etc) wird keine Gewähr übernommen.

Skripten, Arbeitsunterlagen

Die von der EINS-A Coaching OG zur Verfügung gestellten Unterlagen, Softwares, etc. dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden.

Bild-, Video und Tonaufnahmen

Das Anfertigen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen vom Lernmaterial, vom Vortrag oder von Personen während der Veranstaltungen und Prüfungen ist ausnahmslos verboten. 

Teilnahmebestätigung

Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der/die Teilnehmer/-in, falls nicht anders vorgeschrieben, mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht hat.

Prüfungen

Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die die erforderliche Mindestanwesenheit der vorangegangenen Veranstaltung erfüllen und den Veranstaltungsbeitrag zur Gänze bezahlt haben. Über die Zulassung entscheidet die EINS-A Coaching OG. Schriftlich abgelegte Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm/Veranstaltungsabsage

Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Die EINS-A Coaching OG muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Beratungsterminen, Referenten/-innen, Trainern/-innen sowie eventuelle Absagen von Veranstaltungen vorbehalten. Die Teilnehmer/-innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/der Trainers/-in, Referentens/-in oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung (von Teilen einer) der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der EINS-A Coaching OG sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Terminplanänderungen.

Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von dem/der Teilnehmer/-in schriftlich bekanntgegebenes Konto. 

Im Fall der Absage einzelner Veranstaltungen aus einer Veranstaltungsreihe von der EINS-A Coaching OG erfolgt eine aliquote Rückerstattung des bezahlten Veranstaltungsbeitrags. Die Absage einzelner Veranstaltungen lässt die vereinbarte Durchführung der übrigen Veranstaltungsreihe unberührt.

Lieferung

Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Sollten wir einen Artikel nicht im Lager verfügbar haben, teilen wir dem Kunden so rasch wie möglich mit, wann mit der Lieferung zu rechnen ist. Wenn die Bestellung aus technischen Gründen an mehreren Tagen ausgeliefert wird, berechnen wir die Versandkosten selbstverständlich nur einmal.

Im Falle eines Widerrufes durch den Kunden, hat dieser die Kosten der Rücksendung zu tragen.

Die Lieferung wird in der Regel mit DHL (Post AT) während der normalen Arbeitszeiten abgewickelt. Bitte wählen Sie die Versandadresse so, dass jemand die Lieferung in Empfang nehmen kann.

Eine Vertragserklärung kann vom Kunden innerhalb von 7 Werkstagen nachweislich (Brief, Email) widerrufen werden. Wurde die Ware in der Zwischenzeit geliefert, hat diese der Kunde in der originalen Versandpackung auf eigene Kosten zurückzusenden. Der Widerruf bzw. die Rücksendung der Ware ist zu senden an die EINS-A Coaching OG, Straußengasse 13/10, 1050 Wien. Eine Stornierung von digitalen Produkten ist nicht möglich.

Eine Gewährleistung bzw. Rücknahme unserer Produkte besteht nicht, wenn ein Fehler oder Schaden durch nicht vorschriftsmäßige Behandlung entstanden ist.

Stornobedingungen

Stornierungen von gebuchten Veranstaltungen (einschließlich extra gebuchten Prüfungsveranstaltungen) können nur schriftlich (postalisch oder auch per Mail) oder über das Ticketsystem auf der Homepage (www.eins-a-coaching.at) im Benutzerprofil getätigt werden. Die Stornierung wird mit dem Tag des Einlangens bei der EINS-A Coaching OG. Es gelten grundsätzlich nachstehende Stornobedingungen:

  • Stornierungen bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 5% des Veranstaltungsbeitrages (dies gilt auch im Fall vereinbarter Teilzahlungen).
  • Dieser Zeitraum kann bei einzelnen Angeboten zu Gunsten des Kunden abweichen. Informationen dazu finden sich immer beim jeweiligen Angebot.
  • Stornierungen ab 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Veranstaltungsbeitrages (dies gilt auch im Fall vereinbarter Teilzahlungen)
  • Stornierungen ab 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn bzw. danach: 100 % des Veranstaltungsbeitrages (dies gilt auch im Fall vereinbarter Teilzahlungen)


Die Stornogebühr entfällt, wenn von dem/der Teilnehmer/-in ein/-e der Zielgruppe entsprechende/-r Ersatzteilnehmer/-in nominiert wird (sofern diese die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt), der/die die Veranstaltung besucht und den Veranstaltungsbeitrag leistet (dies gilt nicht für Prüfungsveranstaltungen). Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/-in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar.

Rücktritt vom Ausbildungs- oder Beratungsvertrag

Die EINS-A Coaching OG behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber anderen Teilnehmern/-innen, Vortragenden oder Mitarbeitern/-innen von der EINS-A Coaching OG führen oder zur Unzumutbarkeit der Durchführung einer Beratung führen, Teilnehmer/-innen vom Veranstaltungsbesuch bzw. Kunden/-innen von der Inanspruchnahme eines Beratungstermins auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten. 

Gründe dafür sind: Teilnehmer/in welche sich nicht adäquat an die allgemeinen gesellschaftlichen Umgangsformen halten oder bspw. gegen klar formulierte Verhaltensregeln der Fort-/Ausbildung verstoßen. Des Weiteren, wenn ein/e Teilnehmer/in sich selbst oder andere gefährdet. 

Der bereits eingezahlte Kursbeitrag (Beratungsbeitrag) wird nicht zurückerstattet.

Bei Zahlungsverzug des/der Teilnehmers/-in besteht für die EINS-A Coaching OG die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten.

Rücktritt vom Fernabsatzgeschäft

  1. a) Dienstleistungen mit ausgezeichneten Anmeldeschluss

Die EINS-A Coaching OG vermittelt Freizeit-Dienstleistungen im Sinne des § 5c Abs 4 Z 2 KSchG sowie des § 5f Z 7 KSchG. Dem Teilnehmer steht daher kein Rücktrittsrecht nach § 5e KSchG aufgrund des Ausnahmetatbestandes des § 5f Z 7 KSchG zu.

  1. b) Dienstleistungen ohne ausgezeichneten Anmeldeschluss oder Produktkäufe

Die Rücktrittsfrist für einen Verbraucher gem. KSchG vom Vertragsschluss im Fernabsatz beträgt 2 Wochen. Sie beginnt bei Dienstleistungen ohne ausgezeichneten Anmeldeschluss oder Produktkäufen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Tag des Auslösens der Frist (Vertragsabschluss bzw. Eingang beim Kunden) zählt nicht mit. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per Email oder Brief an die EINS-A Coaching OG innerhalb der Rücktrittsfrist an die untenstehende Adresse erfolgen:

Straußengasse 13/10, 1050 Wien, Österreich

Email: office@eins-a-coaching.at

Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug, der Dienstleister die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Dienstleister ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Die Übernahme der Leistungen durch den Verbraucher ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

Ist der Kunde Unternehmer gem. §1 Abs 2 UGB, so ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen.

Haftungsausschluss

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von der EINS-A Coaching OG und dessen Angestellten, Auftragnehmern/-innen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen/-innen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von der EINS-A Coaching OG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von dessen Angestellten.

Aus der Anwendung der bei der EINS-A Coaching OG erworbenen Kenntnisse sowie für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität von zur Verfügung gestellten Skripten, Beiträgen oder Foliensätzen können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der EINS-A Coaching OG geltend gemacht werden. Die EINS-A Coaching OG übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internet-Seiten.

Bei praktischen Veranstaltungen bestätigt der/die Kunde/Kundin mit der Anmeldung, dass er/sie körperlich gesund und fit ist und für die Praxiseinheiten selbst verantwortlich ist. Es obliegt der EINS-A Coaching OG, ein eventuelles ärztliches Attest zu verlangen. Der Konsum von Alkohol, berauschenden Mitteln, Drogen, etc sowie grobes Fehlverhalten oder schwere disziplinäre Vergehen in unseren Veranstaltungsräumen sind untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss. In solchen Fällen ist trotzdem das volle vertraglich festgelegte Entgelt zu bezahlen. Für Verletzungen und Schäden durch mutwilliges oder unsachgemäße Verwendung von Geräten sowie der Verlust von Wert- und Sachgegenständen wird keine Haftung übernommen. Bei praktischen Einheiten übernehmen wir für Verletzungen und Unfälle keine Haftung.

Datenschutz

Siehe Datenschutz.

Referenzen

Unternehmen, die Vertragspartner/-innen von der EINS-A Coaching OG werden, räumen der EINS-A Coaching OG ein Nutzungsrecht im Hinblick auf die Verwendung des Firmenwortlauts und -logos zu Referenz- bzw. Werbezwecken ein.

Tierverbot

Generelles Tierverbot in den Veranstaltungen der EINS-A Coaching OG, ausgenommen davon sind Assistenzhunde von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Tiere, die für die Vermittlung des Lehrinhaltes in den Veranstaltungen benötigt werden.

Hinweis im Sinne der Gleichbehandlung: Die EINS-A Coaching OG bemüht sich Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel geschlechtsneutral bzw. für beide Geschlechter zu formulieren. Sollte dies nicht immer gelingen, stehen selbstverständlich alle Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

Sonstige Bestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien.

Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.


Stand: 13. Februar 2023